Schulbegleitung

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Wer bekommt Schulbegleitung und wie wird das beantragt?

Schulbegleitung ist eine Eingliederungshilfe auf der Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes. Diese kann von den jeweiligen Erziehungsberechtigten für Kinder bzw. Jugendliche gestellt werden, wenn diese aufgrund einer (drohenden) Behinderung in ihrer Teilhabe beeinträchtigt sind oder eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Dies umfasst beispielsweise Kinder mit sozial- emotionalen Verhaltensauffälligkeiten oder Kinder mit einer körperlichen und/oder geistigen Behinderung.

Was soll Schulbegleitung erreichen?

Jeder Mensch hat das Recht auf Bildung und auf soziale Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Kinder und Jugendliche, die eine Schulbegleitung bewilligt bekommen, sollen durch diese Hilfe befähigt werden, normal am Unterricht teilnehmen zu können und eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am Schulalltag zu erhalten. Schulbegleiter:innen sind also dazu da, Kindern und Jugendlichen bei allen Problemlagen, die in der Schule auftreten können, unterstützend zur Seite zu stehen.

Welche Aufgaben übernimmt die Schulbegleitung?

Das Aufgabenspektrum hängt vom individuellen Kind ab. Das können pflegerische Tätigkeiten sein, Hilfen bei der Organisation und Strukturierung oder auch Unterstützung bei der Kommunikation mit Mitschülern und Lehrer:innen. Schulbegleiter:innen wehren Gefahren ab, schützen vor Fremd- und Eigengefährdung und bieten Sicherheit, indem sie eine Beziehung zum Kind aufbauen und eine emotionale Bindung herstellen.

 

Schulbegleitung
Ratscheller Weg 34
58840 Plettenberg

Telefon: 0151/ 22016172
E-Mail: schulbegleitung@drk-kinderwelt.de
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